Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten Ihrer Psychotherapie, wenn eine Indikation für eine Psychotherapie aufgrund einer Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dies wird im Rahmen der Sprechstunde bzw. der ersten 4 Sitzungen (Probatorik) geklärt.
Private Krankenversicherungen übernehmen dann die Kosten für eine Psychotherapie oder Krisenintervention, wenn dies Ihr individueller Versicherungsvertrag so vorsieht. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Beihilfe: Kosten für ambulante psychotherapeutische Leistungen sind gemäß der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) beihilfefähig, wenn wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Anwendung kommen. Die von mir angebotene Verhaltenstherapie gehört zu diesen wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Richtlinienverfahren).
Selbstzahler: Wenn Sie das Angebot selbst finanzieren möchten, stelle ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein Honorar von 100 € pro Sitzung (50 Minuten) in Rechnung.
Für Beratung kommt weder die private noch die gesetzliche Krankenversicherung auf. Das Honorar beträgt für Einzelpersonen 100 € / pro Sitzung (50 Minuten) und für Paare 130 € / pro Sitzung (50 min.).